Allgemeine Bedingungen für Schulungsdienstleistungen
1. Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für Schulungsdienstleistungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von Landis+Gyr AG ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Sofern die Schulungsleistungen auch Standard-Software samt zugehöriger Dokumentation umfassen, gelten hierfür ausschliesslich die massgebenden Liefer- und Lizenzbedingungen der betreffenden Unterlieferanten.
2. Konditionen
Massgebend für die Rechnungsstellung sind die zur Zeit der Bestellung aufgeführten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die publizierten Preise können jederzeit ohne besondere Ankündigung geändert werden. Die für Spezialkurse durch Landis+Gyr AG schriftlich erstellten Offerten sind grundsätzlich bis zur schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden und Auftragsbestätigung durch Landis+Gyr AG freibleibend. Offerten sind grundsätzlich 30 Tage gültig.
3. Bestellung
Schulungsleistungen können via Internet, E-Mail, per Telefon, oder Fax bestellt werden. Der Besteller erhält daraufhin eine verbindliche Auftragsbestätigung.
4. Bezahlung
Die Bezahlung muss innert 30 Tagen netto nach Rechnungsstellung erfolgen. Die Rechnungsstellung erfolgt an die vom Besteller in der Bestellung angegebene Adresse.
5. Kursleistungen
Dauer, Preis, Kursziele, Inhalt, Zielgruppe, Kursvoraussetzungen und Details über die Durchführung sind den jeweiligen Kursbeschreibungen zu entnehmen. Im Kurspreis sind Material, Literatur und die Benutzung der Informatiksysteme enthalten. Reise-, Verpflegungs-, und Unterkunftskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Jeder Teilnehmer hat während der Dauer des Kurses Anrecht auf einen eigenen Arbeitsplatz, welchen er benutzen kann.
6. Spezialaufwand
Allfällige Installationen oder Prüfung von Hard- und Software auf den Kundensystemen werden separat nach Aufwand verrechnet. Zusätzliche administrative Aufwände sowie Fahrspesen, Verpflegung und Übernachtungspesen bei Kursen in den Räumlichkeiten des Kunden werden ebenfalls verrechnet.
7. Kursinhalt
Sofern nichts anderes vereinbart, entspricht der Kursinhalt dem in den publizierten Kursbeschreibungen und im Internet beschriebenen Standard-Lerninhalten. Kundenspezifische Anpassungen des Kursinhaltes und der dazugehörigen Kursunterlagen sind schriftlich zu vereinbaren und werden gemäss Offerte/Auftragsbestätigung verrechnet.
8. Kursvoraussetzungen
Die jeweiligen Voraussetzungen für einen Kursbesuch sind in den Kursbeschreibungen angegeben. Der Besteller ist gehalten, diese sorgfältig zu prüfen. Die Anzahl der Teilnehmer
ist im Interesse des Kurserfolges beschränkt. Bei einer Überbuchung berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs.
9. Infrastruktur in den Räumlichkeiten des Kunden
Findet ein Kurs in den Räumlichkeiten des Kunden statt, so ist der Kunde für die Bereitstellung von Hard- und Software verantwortlich und hat für die im Kurslokal notwendige Infrastruktur zu sorgen. Der Kunde benennt eine für die technische Infrastruktur verantwortliche Person. Kann ein Kurs infolge mangelhafter oder nicht funktionierender Infrastruktur nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, haftet der Kunde für sämtliche Folgekosten. Die von Landis+Gyr AG angelieferten Dokumentation (File Print) wird durch den Kunden gedruckt und muss im Kursraum in ausreichender Stückzahl bereitgestellt werden.
10. Durchführung
Alle von Landis+Gyr AG ausgeschriebenen Kurse werden nach Möglichkeit durchgeführt. Bei einer zu geringen Anzahl Teilnehmer wird der Besteller von uns rechtzeitig, aber mindestens 10 Arbeitstage vor Kursbeginn telefonisch oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) über die Kursabsage orientiert.
11. Abmeldungen, Annullierungen und Umbuchungen
11.1 Standardkurs
Die Anmeldung ist verbindlich. In einem Verhinderungsfall kann der Besteller schriftlich (Brief, Fax, E-Mail), bis 15 Arbeitstage vor Kursbeginn, ohne Kostenfolge umbuchen oder sich ganz abmelden. Bei einer Abmeldung nach Ablauf dieser Frist muss der Besteller die folgenden Annullationskosten tragen: • Weniger als 15 Arbeitstage – 50% der gesamten Kurskosten • Weniger als 5 Arbeitstage – 100% der gesamten Kurskosten • Fernbleiben vom Kurs – 100% der gesamten Kurskosten Umbuchungen auf einen Ersatzteilnehmer haben bis 10 Arbeitstage vor Kursbeginn zu erfolgen. Bei einer Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer, welche innerhalb von weniger als 10 Arbeitstagen vor Kursbeginn erfolgt, wird dem Besteller eine Gebühr von CHF 100.– in Rechnung gestellt. Eine Umbuchung oder Annullierung bedarf der Schriftform, welche von uns ebenfalls schriftlich bestätigt werden muss.
11.2 Spezialkurs
Werden nach Auftragserteilung ein Spezialkurs oder einzelne Trainingstage durch den Kunden verschoben, werden folgende Kosten verrechnet: • bis zu 10 Arbeitstage vor Kursbeginn – eine Gebühr von CHF 500.– • weniger als 10 Arbeitstage vor Kursbeginn – 50% der gesamten Kurskosten und eine Gebühr von CHF 500.– Wird nach Auftragserteilung ein festgelegter Spezialkurs durch den Kunden annulliert, werden folgende Annullierungskosten verrechnet: • weniger als 20 Arbeitstage vor Kursbeginn – 50% der gesamten Kurskosten und eine Gebühr von CHF 500.– • weniger als 10 Arbeitstage vor Kursbeginn – 100% der gesamten Kurskosten und eine Gebühr von CHF 600.–
12. Gewährleistung und Haftung
Allfällige Beschwerden oder Mängel müssen Landis+Gyr AG umgehend mündlich oder schriftlich gemeldet werden. In den Kursen sowie in den Schulungs-/ Seminarunterlagen werden von uns technische Informationen nach bestem Wissen und Gewissen übermittelt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für etwaige Fehler in den technischen Informationen, die während der Schulung oder des Seminars mündlich oder schriftlich übermittelt werden oder in den übergebenen Schulungs-/Seminarunterlagen enthalten sind. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für etwaige daraus resultierende Schäden und Folgeschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Kursentschädigung für vergeblich angereiste Kursteilnehmer infolge höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit eines Kursleiters oder ähnliches) sind ausgeschlossen.
13. Vertragsänderungen
Landis+Gyr AG behält sich das Recht vor, das Programmangebot sowie diese Bedingungen jederzeit anzupassen. Es gelten jeweils die bei Vertragsabschluss geltenden Bestimmungen, die der Bestellung schriftlich bei der Kursbestätigung erhält.
14. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist deutsch.
15. Viren
Wir übernehmen keinerlei Haftung für allfällig durch Viren verursachte Schäden jeglicher Art.
16. Urheberrechte und Copyright
Bei einer Anmeldung verpflichtet sich der Besteller zur Beachtung folgender Bestimmungen: • Kursunterlagen und die im Kurs verwendete Software unterliegen dem Urheberrecht. • Ohne eine schriftliche Genehmigung der Landis+Gyr AG dürfen die Kursunterlagen, Texte und Fotos weder vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt, elektronisch verarbeitet noch zu internen oder externen Weitergaben benutzt werden. • Sämtliche Unterlagen sind geistiges Eigentum der Landis+Gyr AG.
17 Sicherheitsvorschriften
Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, die auf dem Landis+GyrBetriebsgelände geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften ebenso wie die dort geltenden Ordnungsbestimmungen, insbesondere die Zugangsregelungen, einzuhalten. Der Kursteilnehmer darf sich nur in den vom Kursleiter freigegebenen Räumlichkeiten aufhalten.
18. Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Die Bedingungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) kommen nicht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.
