Ad hoc-Mitteilungen gemäss Art. 53 KR
Landis+Gyr veröffentlicht alle Ad hoc-Mitteilungen gemäss Art. 53 KR auf seiner Webseite einschliesslich den Finanzergebnissen und anderer börsenrelevanter Informationen. Sie können auf die Ad hoc-Mitteilungen der Vorjahre zugreifen, indem Sie auf die gewünschte Jahreszahl klicken. Weitere nicht preissensitive Unternehmensmitteilungen finden Sie in unserem Newsroom.